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Wichtige Spielregeln
Ein guter Schatzsucher hält sich an einige wichtige Spielregeln: er beachtet die Gesetze zu den Eigentumsverhältnissen und zum Denkmalschutz.
Wenn Sie sich auf die Suche begeben, sollten Sie die Erlaubnis des Grundeigentümers einholen. Ist dieser nicht eindeutig festzustellen, ist es zwecklos beim Grundbuchamt nachzufragen: die Bekanntgabe der Grundeigentümer bedeutet ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz! In vielen Fällen ist auch der Staat der Eigentümer, was einen behördlichen Hindernislauf erfordert. Am einfachsten ist daher, vor Ort mit den Leuten (Bauern, Förster oder Jäger) zu reden, Grundeigentümer zu erfragen und die Angelegenheit direkt zu regeln.
An die Spielregeln halten
Ist der Grundeigentümer ermittelt, hat sich als praktikabel erwiesen, wenn Sie vorgefertigte Erklärungen mit sich führen, auf denen Ihr Name und Ihre Anschrift stehen und in denen Sie versichern, bei einem Fund 50 Prozent an den Grundbesitzer abzuführen. Falls Sie einen Schatz gefunden haben, sollten Sie die Teilung mit dem Grundeigentümer auch korrekt und ehrlich abwickeln. Bedenken Sie: Schatzfunde sind steuerfrei. Deshalb muss der Gewinn aus einem Schatzfund nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Halten Sie sich fern von archäologischen Grabungsschutzgebieten, Bodendenkmälern und Grabungsstellen. In diesen Zonen ist jegliches Suchen und Graben verboten. Als Sondengänger müssen Sie diese Gebiete meiden, wollen Sie sich nicht strafbar machen. Sollten Sie außerhalb dieser Gebiete auf vor- und frühgeschichtliche Funde stoßen, dann melden Sie diese der entsprechenden Denkmalschutzbehörde. Die einschlägigen Gesetze des Heimatlandes (in Deutschland BGB; DschG) und der jeweiligen Gastländer sind zu achten.
Wenn Sie etwas im Boden gefunden haben, gilt als oberstes Gebot, gegrabene Löcher wieder sorgfältig zu schließen und Unrat oder Schrott mitzunehmen. Es ist ein Beitrag zum aktiven Umweltschutz.
Beim Aufspüren von Waffen, Granaten oder chemischen Kampfstoffen in Glasampullen ist äußerste Vorsicht geboten! Auf keinen Fall sollten Sie tiefer graben oder die Gegenstände berühren beziehungsweise mitnehmen. Gegen Waffen- beziehungsweise Sprengstoffgesetze darf nicht verstoßen werden. Markieren Sie die Stelle und melden Sie die Waffen- oder Sprengstoffe unverzüglich den Behörden, etwa dem Kampfmittelräumdienst, der Polizei oder der Feuerwehr.
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